Versorgung

im öffentlichen Dienstrecht die materielle Sicherstellung der Beamten nach ihrem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst durch Gewährung von Ruhegehalt , Hinterbliebenenversorgung, Unfallfürsorge, Abfindungen, Übergangsgeldern und Unterhaltsbeiträgen. Die Versorgung ist zu unterscheiden von der Besoldung .