Versorgungsfreibetrag
ein Begriff des Einkommen- und des Erbschaftsteuerrechts: 1. Nach § 19 Absatz 2 EStG bleiben bei Versorgungsbezügen (Pensionen, Witwen- und Waisengeld u. a.; nicht Sozialrenten) 40% der Bezüge, höchstens 3072 Euro, steuerfrei; 2. nach § 17 Erbschaftsteuer- und Schenkungsgesetz wird neben den Steuerfreibeträgen ein besonderer Versorgungsfreibetrag dem überlebenden Ehegatten (256 000 Euro) sowie Kindern (je nach Alter 10 300 bis 52 000 Euro) gewährt.