Verteidigung
die Vertretung der Interessen und Rechte des Beschuldigten in jeder Lage des Verfahrens durch einen Verteidiger . Diese ist in der Bundesrepublik Deutschland insbesondere dann notwendig ( notwendige Verteidigung ; dabei erforderlichenfalls Bestellung eines Offizialverteidigers durch das Gericht), wenn die Hauptverhandlung vor dem Oberlandesgericht oder Landgericht in erster Instanz stattfindet; wenn die Tat ein Verbrechen ist oder der Beschuldigte sich bis zur Hauptverhandlung in mehr als 3-monatiger Haft befunden hat und nicht wenigstens 2 Wochen vor der Hauptverhandlung entlassen wurde; wenn Sicherungsverwahrung, Unterbringung in eine Heil- oder Pflegeanstalt oder Untersagung der Berufsausübung in Betracht kommt; wenn der Beschuldigte taub oder stumm ist oder die Hauptverhandlung gegen einen Abwesenden stattfindet. Ansonsten kann der Beschuldigte sich selbst verteidigen. – Ähnliche Bestimmungen in Österreich und in der Schweiz.