V

Vertrag

Wahrig

Ver|trag 〈m. 1u〉 schriftlich fixiertes Rechtsgeschäft, Abkommen, Kontrakt (Friedens~, Kauf~, Staats~, Werk~) ● einen ~ (mit jmdm.) abschließen, schließen; einen ~ unterschreiben, kündigen, brechen; er hat einen ~ mit dem Theater in Hamburg 〈umg.〉; langfristiger, kurzfristiger ~; das steht mir laut ~ zu [<spätmhd. vertrac = Ersatzwort für ”Kontrakt“]

Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon

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