Vertragsspieler
in der Bundesrepublik Deutschland früher (1949 – 1975) ein Fußballspieler, der das Spielen als Nebenberuf (weder Amateur noch Berufssportler) ausübte und dafür eine Vergütung (Grundgehalt und Prämie) erhielt. Der Vertragsspieler wurde abgelöst vom Lizenzspieler.