V

Vervielfältigungsrecht

Wahrig

Ver|viel|fäl|ti|gungs|recht 〈n. 11; unz.〉 Recht zur Vervielfältigung eines Werkes der Literatur, Kunst usw.

Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon

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Vervielfältigungsrecht – Wahrig Wissenschaftslexikon | wissen.de