Verwahrungsbruch
das Zerstören, Beschädigen, Unbrauchbarmachen oder der dienstlichen Verfügung Entziehen von Schriftstücken oder anderen beweglichen Sachen, die sich in dienstlichen Verwahrung befinden; strafbar nach § 133 StGB.
das Zerstören, Beschädigen, Unbrauchbarmachen oder der dienstlichen Verfügung Entziehen von Schriftstücken oder anderen beweglichen Sachen, die sich in dienstlichen Verwahrung befinden; strafbar nach § 133 StGB.