Verwaltungsvermögen
die Gesamtheit der dem Staat zu Verwaltungszwecken zur Verfügung stehenden Vermögensteile (Amts-, Regierungsgebäude, Behördeneinrichtungen u. a.); Gegensatz: Finanzvermögen .
die Gesamtheit der dem Staat zu Verwaltungszwecken zur Verfügung stehenden Vermögensteile (Amts-, Regierungsgebäude, Behördeneinrichtungen u. a.); Gegensatz: Finanzvermögen .