Viehhandel
behördlich zugelassener Handel mit Vieh. Der Verkauf war bis zum 31. 12. 2001 im BGB gesondert geregelt. Durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz wurden die Sonderregeln über den Viehkauf aufgehoben; der Viehhandel unterliegt damit den allgemeinen kaufrechtlichen Regeln.