Lexikon
Viermächteabkommen über Berlin
Vierseitiges Abkommen; Berlin-Abkommenam 3. 9. 1971 unterzeichnetes, am 3. 6. 1972 in Kraft getretenes Abkommen zwischen Frankreich, Großbritannien, der UdSSR und den USA zur Regelung von Fragen in Bezug auf Berlin, die seit 1948/49 strittig waren; ergänzt durch 4 Anlagen und 3 begleitende Dokumente. Das Viermächteabkommen bestätigte den Fortbestand der Viermächteverantwortung. Es stellte fest, dass Berlin (West) kein Bestandteil der Bundesrepublik Deutschland ist, dass jedoch besondere Bindungen zwischen Berlin (West) und der Bundesrepublik Deutschland bestehen. Weiterhin regelte es den Transitverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West), die Einreise von Bewohnern des Westteils in den östlichen Teil der Stadt und die DDR, den Umfang der Bundespräsenz in Berlin (West) und dessen Außenvertretung durch die Bundesrepublik Deutschland sowie Gebietsfragen. Durch die Wiedervereinigung Deutschlands am 3. 10. 1990 ist das Viermächteabkommen über Berlin gegenstandslos geworden.
Wissenschaft
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Warum Tomatensaft über den Wolken viel besser schmeckt als auf dem Boden, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Wenn eine Boeing 737 mit rund 70 Tonnen Startgewicht zu einem Flug abhebt, tragen neben dem Flieger selbst, den Menschen an Bord mit ihrem Gepäck sowie dem Treibstoff auch rund 50 Kilogramm Tomatensaft zum Gesamtgewicht bei....
Wissenschaft
Zeitkapsel im Untergrund
Mithilfe von seismischen Wellen spähen Forscher tief ins Innere des Roten Planeten. Sie stießen dabei auf die Spuren eines urzeitlichen Bombardements. von THORSTEN DAMBECK Wer wissen will, wie das tiefe Innenleben der Erde beschaffen ist, wird kein Bohrgerät verwenden. Denn damit könnte man allenfalls einige Kilometer der...