Vik ạ r

Geistlicher ohne selbständiges Amt, in der katholischen Kirche : 1. Kardinalvikar , der Kardinal, der als Stellvertreter des Papstes das Bistum Rom verwaltet; 2. Apostolischer Vikar , Titularbischof als Vertreter des Papstes in Missionsgebieten; 3. Generalvikar , allgemein Vertreter des Bischofs; 4. Pfarrvikar , Geistlicher zur Stellvertretung eines Pfarrers. In der evangelischen Kirche Theologe nach dem 1. Examen. In der sog. Vikariatszeit erfolgt eine mehrgliedrige praktische Ausbildung im Predigerseminar und in einer Kirchengemeinde.