Vivisekti ọ n
Eingriff am lebenden Tier; nach dem Tierschutzgesetz ebenso wie Tierversuche grundsätzlich verboten. Wissenschaftlichen Instituten werden Vivisektion und Tierversuche unter gesetzlich bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
Eingriff am lebenden Tier; nach dem Tierschutzgesetz ebenso wie Tierversuche grundsätzlich verboten. Wissenschaftlichen Instituten werden Vivisektion und Tierversuche unter gesetzlich bestimmten Voraussetzungen erlaubt.