V ị zekanzler
der Stellvertreter des Bundeskanzlers in Österreich (Art. 69 BVerfG). Dagegen ist die Bezeichnung Vizekanzler für den Stellvertreter des Bundeskanzlers der Bundesrepublik Deutschland zwar üblich, aber nicht im Grundgesetz enthalten.
der Stellvertreter des Bundeskanzlers in Österreich (Art. 69 BVerfG). Dagegen ist die Bezeichnung Vizekanzler für den Stellvertreter des Bundeskanzlers der Bundesrepublik Deutschland zwar üblich, aber nicht im Grundgesetz enthalten.