Volks|ei|gen|tum 〈n.; –s; unz.; DDR〉 das durch entschädigungslose Enteignung privater Betriebe entstandene Eigentum des Staates an Unternehmen der Industrie, des Handels u. der Landwirtschaft
V
Volkseigentum
WahrigQuelle: Wahrig Wissenschaftslexikon