V

Volkseigentum

Wahrig

Volks|ei|gen|tum 〈n.; –s; unz.; DDR〉 das durch entschädigungslose Enteignung privater Betriebe entstandene Eigentum des Staates an Unternehmen der Industrie, des Handels u. der Landwirtschaft

Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon

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