Volkskammer

in Parlamenten mit zwei Kammern diejenige, deren Abgeordnete vom Volk gewählt werden. Die andere Kammer war im früh-konstitutionellen Staat nach ständischen Gesichtspunkten zusammengesetzt, bestand später – in Senatsform – aus zumindest teilweise von der Exekutive ernannten Mitgliedern oder – bei Bundesstaaten – aus Vertretern der Gliedstaaten.