Volksrichter
allgemein Laienrichter . In der DDR hießen Volksrichter die nach ihrer politischen Zuverlässigkeit ausgewählten und eingesetzten Richter ohne juristische Vorbildung, die bis 1954 auf sog. Volksrichter-Lehrgängen geschult wurden. Die Volksrichter mussten bis 1960 das Staatsexamen nachholen.