Volljährigkeit
das Alter, mit dem die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit beginnt, in Deutschland, Schweiz und Österreich die Vollendung des 18. Lebensjahrs. Alter (Altersstufen im Recht).
Auch: Großjährigkeit, ; Mündigkeit
das Alter, mit dem die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit beginnt, in Deutschland, Schweiz und Österreich die Vollendung des 18. Lebensjahrs. Alter (Altersstufen im Recht).
Auch: Großjährigkeit, ; Mündigkeit