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Nach der mehrfach revidierten Verfassung von 1976 ist Portugal eine parlamentarische Republik. Staatsoberhaupt ist der Präsident, der auf fünf Jahre direkt gewählt wird. Der Präsident ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte und ernennt den Ministerpräsidenten sowie auf dessen Vorschlag die übrigen Mitglieder des Kabinetts. Die Regierung ist dem Präsidenten und dem Parlament gleichermaßen verantwortlich. Die 230 Abgeordneten des Einkammerparlaments, der Versammlung der Republik, werden nach dem Verhältniswahlrecht auf vier Jahre gewählt. Wichtige Parteien sind die sozialdemokratische Sozialistische Partei (Partido Socialista, PS), die liberal-konservative Sozialdemokratische Partei (Partido Social Democrata, PSD), die national-konservative Volkspartei (Partido do Centro Democrático Social-Partido Popular, CDS-PP), die linke Listenverbindung Demokratische Einheitskoalition (Coligação Democrática Unitára, CDU) aus der Kommunistischen Partei Portugals (Partido Comunista Português, PCP) und den Grünen (Partido Ecologista „Os Verdes“, PEV) sowie der Linksblock (Bloco do Esquerda, BE). Höchstes Organ der Rechtsprechung ist der Oberste Gerichtshof. Daneben gibt es einen Verfassungsgerichtshof.