Voraus
der Anspruch des überlebenden Ehegatten bei gesetzlicher Erbfolge auf die zum Haushalt gehörenden Gegenstände und auf die Hochzeitsgeschenke (§ 1932 BGB).
der Anspruch des überlebenden Ehegatten bei gesetzlicher Erbfolge auf die zum Haushalt gehörenden Gegenstände und auf die Hochzeitsgeschenke (§ 1932 BGB).