Vorfahrt
in § 8 StVO geregeltes Vorrecht eines Fahrzeugführers, eine Straße oder Kreuzung vor einem anderen zu benutzen oder zu überqueren. Vorfahrt hat, wer von rechts kommt, wenn keine andere Regelung durch Verkehrszeichen getroffen ist.
in § 8 StVO geregeltes Vorrecht eines Fahrzeugführers, eine Straße oder Kreuzung vor einem anderen zu benutzen oder zu überqueren. Vorfahrt hat, wer von rechts kommt, wenn keine andere Regelung durch Verkehrszeichen getroffen ist.