Vorleistungspflicht
Verpflichtung, eine Leistung zeitlich vor der Gegenleistung zu erbringen; entfällt, wenn bei der Gegenpartei eine wesentliche Vermögensverschlechterung eintritt (§ 321 BGB); u. a. ist ein Unternehmer bei Werkverträgen vorleistungspflichtig (§ 641).