Vorvertrag
Vertrag mit der klagbaren Verpflichtung zum Abschluss des beabsichtigten Hauptvertrags. Voraussetzung des Vorvertrags ist die Einigung über alle wesentlichen Punkte und genügende Bestimmbarkeit seines Inhalts.
Vertrag mit der klagbaren Verpflichtung zum Abschluss des beabsichtigten Hauptvertrags. Voraussetzung des Vorvertrags ist die Einigung über alle wesentlichen Punkte und genügende Bestimmbarkeit seines Inhalts.