Wahlkapitulation
seit dem 12. Jahrhundert eine bei der Bischofswahl dem Erwählten von seinen Wählern auferlegte (kapitelweise) Verpflichtung, bestimmte Maßnahmen zu treffen oder zu unterlassen; seit 1519 (Karl V.) auch bei der Kaiserwahl.
seit dem 12. Jahrhundert eine bei der Bischofswahl dem Erwählten von seinen Wählern auferlegte (kapitelweise) Verpflichtung, bestimmte Maßnahmen zu treffen oder zu unterlassen; seit 1519 (Karl V.) auch bei der Kaiserwahl.