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in islamischen Staaten weit verbreitete Form religiöser und sozialer Stiftungen auf unbegrenzte Zeit, entstammt der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts (während der seldschukischen und osmanischen Zeit). Die Erträge des Stiftungsvermögens (unveräußerliche und unbelastbare Ländereien, Gebäude u. a.) sollen der allgemeinen Wohlfahrt dienen, können aber auch – zumindest anfänglich – dem Stifter, seinen Angehörigen und Nachkommen zufließen.
Auch: Waqf, ; türkisch Vakif