Warnleuchten
Warneinrichtung zur Sicherung von liegen gebliebenen oder verunglückten Fahrzeugen. Nach der StVZO müssen Kraftfahrzeuge mit zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 2,5 t die Warnleuchten zusätzlich zum Warndreieck mitführen.
Warneinrichtung zur Sicherung von liegen gebliebenen oder verunglückten Fahrzeugen. Nach der StVZO müssen Kraftfahrzeuge mit zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 2,5 t die Warnleuchten zusätzlich zum Warndreieck mitführen.