Wartezeit
die Zeit, die erfüllt sein muss, damit in einigen Fällen der Anspruch aus der Sozialversicherung gegeben ist; in der Krankenversicherung nur bei freiwillig Versicherten durch Satzung, in der gesetzlichen Rentenversicherung (180 Monate beim Altersruhegeld, sonst 60 Monate) für die Rente.