Wechselreiterei

Austausch von Wechseln zwischen zwei oder mehreren Personen, ohne dass ein Waren- oder Dienstleistungsgeschäft zugrunde liegt; auch durch den Austausch von Indossamenten möglich. Das Inverkehrbringen von Reitwechseln trotz mangelnder Zahlungsfähigkeit kann als Betrug strafbar sein.