Wehrdisziplinaranwalt
vom Bundesminister der Verteidigung für die Dauer seines Hauptamts (z. B. als Rechtsberater) bestellter Beamter, der in Angelegenheiten des Wehrdisziplinarrechts auf Ersuchen der Einleitungsbehörde ermittelt, die Anschuldigungsschrift fertigt, die Einleitungsbehörde vor dem Wehrdienstgericht vertritt und die Vollstreckung der Strafe durchführt.