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Wehrkraftzersetzung

von der nationalsozialistischen Diktatur in Deutschland eingeführter Straftatbestand im Kriegssonderstrafrecht; per Verordnung am 17. 8. 1938 in Kraft getreten. Den Tatbestand der Wehrkraftzersetzung erfüllten öffentliche Aufrufe zur Wehrdienstverweigerung sowie alle Versuche, die „wehrhafte Selbstbehauptung“ zu zersetzen. Während der Endphase des nationalsozialistischen Regimes diente die Verordnung als Vorwand, Kritiker des Regimes mundtot zu machen. Für wehrkraftzersetzende Delikte wurde die Todesstrafe verhängt.

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