Lexikon

Wehrstrafgerichte

Gerichte der Wehrstrafgerichtsbarkeit, zu deren Errichtung der Bund gemäß Art. 96 Abs. 2 GG ermächtigt ist. Die W. dürfen die Strafgerichtsbarkeit nur im Verteidigungsfall u. über Angehörige der Streitkräfte ausüben, die in das Ausland entsandt oder an Bord von Kriegsschiffen eingeschifft sind.
Gehirn, Nervensystem, Kind
Wissenschaft

Geerbter Schutz

Der Mensch ist ein Erfolgsmodell der Evolution. Genetische und neurobiologische Schutzfaktoren helfen uns, mit Stress und Schicksalsschlägen fertig zu werden. von CHRISTIAN WOLF Oliver Brendel ist im wahrsten Sinne des Wortes ein Stehaufmännchen. Er ist Mitte 30, als er spürt, wie er nach und nach die Kontrolle über seine Arme...

Dunkelflaute, Netz, Strom
Wissenschaft

Die Furcht vor der Dunkelflaute

Kein Wind, kaum Sonnenlicht – das Schreckgespenst der erneuerbaren Energiequellen. Wie stark ist die Sicherheit der Stromversorgung tatsächlich gefährdet?

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