Weistum
im Mittelalter auf Befragen von Rechtskundigen erteilte Feststellung des Gewohnheitsrechts auf der Versammlung der Rechtsgenossen, auf dem Reichstag (Reichsweistum) , vor allem aber in der Dorfgenossenschaft durch die Ältesten oder Schöffen, häufig unter Mitwirkung des Grundherrn; „gewiesenes“ Recht.