Wellenplan

internationale Regelung zur Verteilung der Wellen für die verschiedenen Funkdienste (Rundfunk, Seefunk, Flugfunk u. a.), wird vorgenommen von der UIT . Nach dem 2. Weltkrieg erfolgte die Neuverteilung 1948 in Kopenhagen (47 Haupt- und 74 Gemeinschaftswellen), 1952 in Stockholm (Ultrakurz- und Fernsehwellen). Die Verteilung der Kurzwellen wurde 1949 in Mexico vorgenommen. Am 23. 11. 1978 trat der Genfer Wellenplan in Kraft; nach ihm dürfen in Deutschland im Lang- und Mittelwellenbereich 25 Sender mit mehr als 100 kW, 63 Sender mit 1 – 100 kW und 81 Sender mit weniger als 1 kW Leistung betrieben werden.