Welterbe
von der UNESCO als schutzwürdig bezeichnete Kultur- und Naturdenkmäler, zusammengestellt von Experten aus verschiedenen Staaten gemäß dem 1972 in Stockholm verabschiedeten „Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“ der UNESCO. 2009 waren 890 Denkmäler in 148 Ländern unter Schutz gestellt, davon gehören 689 dem „Kulturerbe“ an, 176 dem „Naturerbe“ und 25 sowohl dem Kultur- wie auch dem Naturerbe.
Die Auswahl der Kulturerbe-Objekte erfolgt nach sechs Kriterien: 1. Das Objekt muss von einzigartigem künstlerischem Wert sein; 2. es muss starken kulturellen Einfluss auf eine Region oder Epoche haben; 3. es muss von großem Seltenheitswert oder Alter sein; 4. es muss für eine bestimmte künstlerische Entwicklung beispielhaft sein oder 5. für eine bestimmte Architekturepoche; 6. es muss bedeutungsvoll im Zusammenhang mit herausragenden Ideen oder historischen Gestalten sein.
Die Auswahl der Naturerbe-Objekte unterliegt vier Kriterien: 1. Das Objekt stellt ein außergewöhnliches Beispiel für einen bedeutenden Abschnitt innerhalb der Erdgeschichte dar; 2. es ist ein außergewöhnliches Beispiel für einen im Gang befindlichen ökologischen oder biologischen Prozess; 3. es stellt eine überragende Naturerscheinung bzw. ein Gebiet von besonderer natürlicher Schönheit dar; 4. es repräsentiert einen bedeutenden und typischen natürlichen Lebensraum mit biologischer Vielfalt, einschließlich bedrohter Arten. Es genügt das Vorhandensein jeweils eines Kriteriums zur Aufnahme in die Liste. Objekte, die unter den Schutz der UNESCO gestellt werden, verpflichten die Mitgliedstaaten zu besonderen Anstrengungen zur Erhaltung oder Restaurierung. Die wichtigsten Rettungs- und Sicherungsmaßnahmen galten bisher den nubischen Denkmälern ( The referenced media source is missing and needs to be re-embedded. © Corbis/Bettmann/UPI Abu Simbel: Großer Tempel Der Große Tempel von Abu Simbel Vier jeweils 20 Meter hohe Kolossalstatuen bewachen den Eingang zum Großen Tempel von Abu Simbel. Die Anlage entstand unter Ramses II. © Corbis/Bettmann/UPI Abu Simbel, Kalabscha, Philae) und dem buddhistischen Heiligtum The referenced media source is missing and needs to be re-embedded. © Corbis/Bettmann/UPI Borobudur: Stupa Stupa Stupa der buddhistischen Kultstätte Borobudur auf der indonesischen Insel Java © Corbis/Bettmann/UPI Borobudur auf Java sowie Angkor in Kambodscha. Beispiele für schutzwürdige Landschaften oder Naturstätten sind u. a. der Yellowstone-Park in den USA, die Galápagos-Inseln oder die Fossilienlagerstätte der Grube Messel in Hessen.
1992 wurde das Welterbe-Übereinkommen um das Programm Gedächtnis der Menschheit erweitert, das herausragende kulturelle Dokumente der Menschheitsgeschichte (z. B. Handschriften, Partituren, wertvolle Bücher oder Bild-, Ton- und Filmdokumente) in Archiven, Bibliotheken und Museen sichert. 2003 folgte das Programm zum Schutz des immateriellen Kulturerbes, das über Jahrhunderte überlieferte kulturelle Praktiken, Ausdrucksformen und Kenntnisse (z. B. traditionelle Musikbräuche, Theaterformen, Sagen, Märchen, Feste) unter Schutz stellt.
Auch: UNESCO-Weltkulturerbe, ; UNESCO-Weltnaturerbe