Welturheberrechtsabkommen

am 6. 9. 1952 in Genf geschlossenes Abkommen, dem rund 100 Staaten (darunter Deutschland) beigetreten sind; hat im Wesentlichen den Zweck, ausländische Urheber wie die jeweiligen inländischen zu schützen und Förmlichkeiten zu beseitigen.