Wergeld
im germanischen und mittelalterlichen Recht Sühnezahlung für Tötung an die Sippe des Erschlagenen, gezahlt vom Täter oder seiner Sippe.
Auch: Manngeld, ; Mannbuße, ; Blutgeld
im germanischen und mittelalterlichen Recht Sühnezahlung für Tötung an die Sippe des Erschlagenen, gezahlt vom Täter oder seiner Sippe.
Auch: Manngeld, ; Mannbuße, ; Blutgeld