Wertsicherungsklausel
eine in Form der Währungs-, Sachwert-, Lebenshaltungsindex- oder Goldklausel vereinbarte Absicherung gegen die Entwertung von Geldforderungen, insbesondere bei langfristigen Verträgen (z. B. Anleihen, Darlehen, Hypotheken); heute nur mit Zustimmung der Deutschen Bundesbank zulässig.