Widerruf
die jederzeit mögliche Aufhebung des Beamtenverhältnisses eines Widerrufsbeamten (Beamter auf Widerruf) durch dessen Dienstvorgesetzten.
die jederzeit mögliche Aufhebung des Beamtenverhältnisses eines Widerrufsbeamten (Beamter auf Widerruf) durch dessen Dienstvorgesetzten.