Lexikon

Wiederaufnahmeverfahren

Zivilprozess
die Überprüfung rechtskräftiger Gerichtsentscheidungen in einem neuen Verfahren nur bei unvorschriftsmäßiger Besetzung des Gerichts oder unvorschriftsmäßiger Vertretung einer Partei sowie bei Mitwirkung eines an sich von der Mitwirkung ausgeschlossenen oder mit Erfolg abgelehnten Richters (Nichtigkeitsklage, § 579 ZPO) oder in bestimmten Fällen der Unrichtigkeit von Urteilsgrundlagen (Restitutionsklage, § 580 ZPO). Ähnlich in Österreich (§§ 530 ff. ZPO; §§ 352 ff. StPO). Das Wiederaufnahmeverfahren ist in den gesetzlich vorgesehenen Fällen möglich; im Verwaltungsverfahren nach § 69 AVG. Das Wiederaufnahmeverfahren heißt in der Schweiz Revisionsverfahren oder Restitutionsverfahren.
Asthma, Kinder, Medizin
Wissenschaft

Wie sich Asthma verhindern lässt

Ob ein Kind Asthma bekommt, entscheidet sich oft schon in der Schwangerschaft oder in den ersten Lebensjahren. Luft und Ernährung haben dabei einen großen Einfluss. von SUSANNE DONNER Voll Vorfreude macht sich Chiara (Name geändert) auf den Weg zu einem Reiterhof im Umland Berlins. Das achtjährige Mädchen reitet für sein Leben...

Herz, Kreislauf
Wissenschaft

Herzenssache

Erkrankungen des Herzens und des Kreislaufsystems können lebensbedrohlich sein. Doch die Herzmedizin hat in den letzten Jahrzehnten große Fortschritte gemacht. von CLAUDIA EBERHARD-METZGER Das Herz schlägt zwei Zentimeter unter der Haut, leicht nach links versetzt hinter dem Brustbein zwischen der zweiten bis fünften Rippe. Es...

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