Wiederbeschaffungswert

der Betrag, der bei Wiederbeschaffung eines Gegenstands aufzuwenden wäre. Der Wiederbeschaffungswert wird in der Kalkulation mit dem Ziel verwendet, die Substanz des Unternehmens zu erhalten. Für die handels- und steuerrechtliche Bilanz darf der Wiederbeschaffungswert nur angesetzt werden, wenn er unter dem Anschaffungswert liegt ( Bewertung ).

Auch: Tageswert