Wiedergaberecht

das ausschließliche Recht des Urhebers, sein Werk in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben; umfasst das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht, das Senderecht und das Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger sowie von Funksendungen. Urheberrecht .