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Wirtschaftsabkommen

Handelsvertrag; Handelsabkommen
Vertrag zwischen zwei oder mehreren Staaten über die Regelung des Handels-, Güter-, Reise- und Schifffahrtverkehrs, des Niederlassungsrechts, die Bestimmungen der Zollsätze u. a.; wird für einen bestimmten Zeitraum geschlossen, die Kündigung ist meist erschwert. Grundlage der meisten Wirtschaftsabkommen ist die Gegenseitigkeit (Reziprozität), von 1860 bis zum 1. Weltkrieg besonders nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung; nach dem 1. Weltkrieg herrschte infolge der zerrütteten Weltwirtschaftslage und der Kontingentierungsvorschriften das Präferenzsystem vor; nach dem 2. Weltkrieg wurde besonders durch die Gründung des GATT (seit 1995 WTO) eine Liberalisierung angestrebt.

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