Wirtschaftsgüter
selbständig bewertbare Sachen, Rechte und sonstige wirtschaftliche Werte, für deren Erwerb ein Unternehmen Aufwendungen macht und die ihm über das laufende Wirtschaftsjahr hinaus von Nutzen sind.
selbständig bewertbare Sachen, Rechte und sonstige wirtschaftliche Werte, für deren Erwerb ein Unternehmen Aufwendungen macht und die ihm über das laufende Wirtschaftsjahr hinaus von Nutzen sind.