Wirtschaftssicherstellung
Teil der Regelungen für den Notstand, z. B. Deckung des Bedarfs der Zivilbevölkerung und der Streitkräfte an Gütern und Diensten. Rechtsgrundlage ist das Wirtschaftssicherstellungsgesetz vom 24. 8. 1965 in der Fassung vom 3. 10. 1968. Dabei ist eine Lenkung aller Vorgänge der Volkswirtschaft von der Sicherung bzw. Gewinnung der Rohstoffe bis zur Weiterleitung der Fertigprodukte an Endverbraucher vorgesehen.