W

Wittum

Wahrig

Wit|tum 〈n.; –s; unz.〉 1 〈urspr.〉 Gabe des Bräutigams an den Vater der Braut vor der Eheschließung 2 〈MA〉 Zuwendung des Mannes an die Frau für den Fall seines Todes zu ihrer Versorgung 3 unbewegl. Vermögen einer Kirchenpfründe, bes. das Pfarrhaus [<mhd. widem(e), widen <ahd. widamo ”Aussteuer“; → widmen ]

Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon

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