Wohnungsbindungsgesetz
Gesetz in der Fassung vom 19. 8. 1994, durch das eine Belegung der Sozialwohnungen entsprechend ihrer Zweckbestimmung erreicht werden soll.
Gesetz in der Fassung vom 19. 8. 1994, durch das eine Belegung der Sozialwohnungen entsprechend ihrer Zweckbestimmung erreicht werden soll.