Wohnungsrecht

Sammelbezeichnung für alle sich auf das Wohnen beziehenden Rechtsvorschriften. Zum privaten Wohnungsrecht gehören das Recht der Miete einschließlich des Rechts auf Mieterschutz sowie das Recht auf Wohnungseigentum ; zum öffentlichen Wohnungsrecht gehört das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung ( Hausrecht ) und das Recht der Wohnraumbewirtschaftung .