Zeichnung

im Börsenwesen die schriftliche Erklärung des Anlegers, eine bestimmte Menge neu emittierter Wertpapiere zu erwerben. Damit ist noch nicht garantiert, dass er die gezeichneten Titel in vollem Umfang erhält. Ist die Nachfrage größer als das Angebot, spricht man von Überzeichnung .