Lexikon

Zeitarbeit

zeitlich befristete Arbeitsaufnahme. Mit Hilfe der Zeitarbeit können Personalengpässe überbrückt werden; v. a. saisonal abhängige Betriebe erhalten damit mehr Flexibilität. Für die Zeitarbeit gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen wie das Lohnfortzahlungsgesetz, das Bundesurlaubsgesetz oder das Mutterschutzgesetz, Arbeitnehmer erhalten die üblichen Leistungen wie Renten-, Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege- und Unfallversicherung. Zeitarbeit ist rechtlich im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt.
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