Z ẹ nsor
altrömischer Magistrat, dem ursprünglich nur die Aufstellung der Bürgerliste und die Einteilung der Bürger in die Tribus zur Schätzung ihres Vermögens zu Steuerzwecken oblag ( Zensus ), verbunden mit einer Art Sittengerichtsbarkeit. Seit 312 v. Chr. führte der Zensor auch die Senatorenliste, verpachtete Steuern und Zölle und vergab öffentliche Arbeiten an private Unternehmen.
Auch: Censor