Ziehungsrechte

satzungsmäßige Berechtigung der Mitgliedsländer des Internationalen Währungsfonds ( IWF ), Fremdwährungskredite aufzunehmen, wenn die eigenen Währungsreserven zur Behebung von länger andauernden Zahlungsbilanzproblemen nicht ausreichen. Bis zu einem Höchstbetrag von 200% seiner festgelegten Quote kann jedes Mitgliedsland Devisen gegen die eigene Währung erhalten („ziehen“). Für Fälle größerer Zahlungsbilanzprobleme gibt es Sonderziehungsrechte.

Auch: englisch drawing-rights